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02: Vor Ort
Schon vor der eigentlichen Ortsbesichtigung erfolgt eine genaue Beurteilung
der Lage. Neben grundstücksspezifischen Merkmalen, wie zum Beispiel
Zuschnitt, Lage zur Straße und Sonnenausrichtung kommt es hier
natürlich in erster Linie auf das Image der Nachbarschaft an.
Optische Präsentation der Nachbarbebauung, Entfernung zu Läden,
Schulen, Kindergärten und Naherholungsgebieten sind wichtig.
Dies gilt natürlich auch für die Verkehrsanbindungen sowie
etwaige Lärmimmissionen.
Im Rahmen der eigentlichen Objektbesichtigung werden alle wertrelevanten
Teile des Objektes begutachtet. In der Regel wird hier auch ein Aufmaß
durchgeführt. Die Kosten hierfür sind im normalen Honorar
enthalten.
Wichtig ! Eine Grundstücksbewertung ist jedoch kein Baugutachten.
Geht es zum Beispiel darum festzustellen, wer für spezielle Bauschäden
verantwortlich ist und was eine entsprechende Beseitigung kostet,
dann benötigen Sie einen Bausachverständigen. Öffentlich
und vereidigte Bausachverständige kann Ihnen zum Beispiel die
Handelskammer Hamburg (» www.hk24.de)
oder die Handwerkskammer (» www.hwk-hamburg.de)
nennen.
Aufgrund der Feststellung beim Ortstermin wird eine Baubeschreibung
erstellt. Art, Größe und Beschaffenheit wird ermittelt
und im Gutachten verarbeitet. Nur so können wichtige Aspekte,
wie zum Beispiel die Grundrisssituation, der Nutzungswert oder eine
Drittverwendungsfähigkeit berücksichtigt und entsprechend
bewertet werden.
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1. Informationsbeschaffung
2. Vor Ort
3. Gutachtenerstellung
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