Grundstücksbewertung Sachverständiger Logo

02: Vor Ort
Schon vor der eigentlichen Ortsbesichtigung erfolgt eine genaue Beurteilung der Lage. Neben grundstücksspezifischen Merkmalen, wie zum Beispiel Zuschnitt, Lage zur Straße und Sonnenausrichtung kommt es hier natürlich in erster Linie auf das Image der Nachbarschaft an. Optische Präsentation der Nachbarbebauung, Entfernung zu Läden, Schulen, Kindergärten und Naherholungsgebieten sind wichtig. Dies gilt natürlich auch für die Verkehrsanbindungen sowie etwaige Lärmimmissionen.
Im Rahmen der eigentlichen Objektbesichtigung werden alle wertrelevanten Teile des Objektes begutachtet. In der Regel wird hier auch ein Aufmaß durchgeführt. Die Kosten hierfür sind im normalen Honorar enthalten.
Wichtig ! Eine Grundstücksbewertung ist jedoch kein Baugutachten. Geht es zum Beispiel darum festzustellen, wer für spezielle Bauschäden verantwortlich ist und was eine entsprechende Beseitigung kostet, dann benötigen Sie einen Bausachverständigen. Öffentlich und vereidigte Bausachverständige kann Ihnen zum Beispiel die Handelskammer Hamburg (» www.hk24.de) oder die Handwerkskammer (» www.hwk-hamburg.de) nennen.
Aufgrund der Feststellung beim Ortstermin wird eine Baubeschreibung erstellt. Art, Größe und Beschaffenheit wird ermittelt und im Gutachten verarbeitet. Nur so können wichtige Aspekte, wie zum Beispiel die Grundrisssituation, der Nutzungswert oder eine Drittverwendungsfähigkeit berücksichtigt und entsprechend bewertet werden.


1. Informationsbeschaffung

2. Vor Ort

3. Gutachtenerstellung

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