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03: Gutachtenerstellung
Im Rahmen der Grundstücksbewertung ist nahezu jeder Fall unterschiedlich.
Ich arbeite deshalb nicht mit standardisierten Bewertungsprogrammen,
denn ein Programmgutachten erfüllt in den wenigsten Fällen
das Ergebnis des Auftraggebers. Bei mir wird in jedem Fall ein optisch
und inhaltlich ansprechendes Individualgutachten erstellt, das alle
wertrelevanten Aspekte klar und nachvollziehbar darstellt.
Selbst bei einem normalen Einfamilienhaus hat ein solches Gutachten
(ohne Anlagen) einen Umfang von rund 25 DIN A 4 Seiten.
Nach Vorrecherche und Ortsbesichtigung erfolgt die eigentliche Gutachtenerstellung.
Hier werden alle Informationen zusammengefasst und in nachvollziehbarer
Form schriftlich dargestellt. Die eigentliche Bewertung wird immer
mit zwei, manchmal sogar mir drei unabhängigen Verfahren durchgeführt.
Ein Schwerpunkt ist die Überprüfung der Ergebnisse. Nur
wenn alle Verfahren zu einem ähnlichen Ergebnis geführt
haben, bzw. Abweichungen erklärbar sind, kann überhaupt
aus einem vorläufigen Ergebnis ein Verkehrswert ermittelt werden.
Im Rahmen der Zusammenfassung der Bewertungsergebnisse steht immer
die Fragestellung im Vordergrund, ob sich das Objekt zum ermittelten
Preis vermarkten lässt. Marktgerechte Vergleichsdaten werden
herangezogen, um die Plausibilität zu überprüfen. Eine
zusammenfassende Stellungnahme mit Wertschätzung beendet den
darstellenden Teil eines Gutachtens. Im Anhang werden wertrelevante
Unterlagen sowie Objektfotos beigefügt.
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1. Informationsbeschaffung
2. Vor Ort
3. Gutachtenerstellung
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