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03: Gutachtenerstellung
Im Rahmen der Grundstücksbewertung ist nahezu jeder Fall unterschiedlich. Ich arbeite deshalb nicht mit standardisierten Bewertungsprogrammen, denn ein Programmgutachten erfüllt in den wenigsten Fällen das Ergebnis des Auftraggebers. Bei mir wird in jedem Fall ein optisch und inhaltlich ansprechendes Individualgutachten erstellt, das alle wertrelevanten Aspekte klar und nachvollziehbar darstellt.
Selbst bei einem normalen Einfamilienhaus hat ein solches Gutachten (ohne Anlagen) einen Umfang von rund 25 DIN A 4 Seiten.
Nach Vorrecherche und Ortsbesichtigung erfolgt die eigentliche Gutachtenerstellung. Hier werden alle Informationen zusammengefasst und in nachvollziehbarer Form schriftlich dargestellt. Die eigentliche Bewertung wird immer mit zwei, manchmal sogar mir drei unabhängigen Verfahren durchgeführt. Ein Schwerpunkt ist die Überprüfung der Ergebnisse. Nur wenn alle Verfahren zu einem ähnlichen Ergebnis geführt haben, bzw. Abweichungen erklärbar sind, kann überhaupt aus einem vorläufigen Ergebnis ein Verkehrswert ermittelt werden. Im Rahmen der Zusammenfassung der Bewertungsergebnisse steht immer die Fragestellung im Vordergrund, ob sich das Objekt zum ermittelten Preis vermarkten lässt. Marktgerechte Vergleichsdaten werden herangezogen, um die Plausibilität zu überprüfen. Eine zusammenfassende Stellungnahme mit Wertschätzung beendet den darstellenden Teil eines Gutachtens. Im Anhang werden wertrelevante Unterlagen sowie Objektfotos beigefügt.


1. Informationsbeschaffung

2. Vor Ort

3. Gutachtenerstellung

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