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01: Gerichtsgutachten
Bei Gerichtsgutachten richten sich die Kosten für ein Gutachten
nach dem sogenannten Justizvergütungs- und Entschädigungsgesetz
(JVEG). Bemessungsgrundlage ist hierfür der Zeitaufwand. Je Stunde
wird zum Beispiel bei einem Verkehrswertgutachten ein Betrag von 75
Euro zuzüglich Mehrwertsteuer abgerechnet. Hinzu kommen Kosten
für notwendige Auslagen, Fahrkosten und Vervielfältigungskosten.
Bei Mietwertgutachten beträgt der Honorarsatz € 70 je Stunde,
zuzüglich Mehrwertsteuer. So fallen zum Beispiel für ein
Gutachten eines durchschnittlichen Wohnobjektes, je nach Schwierigkeitsgrad
rund 15 bis 20 Stunden an Zeitaufwand an. Diese Zeit beinhaltet alle
Vorbereitungshandlungen, die Objektbesichtigung sowie die Erstellung
des Gutachtens einschließlich Nachkontrolle und Erstellung der
Anlagen. |
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02: Privatgutachten
Wenn nichts anderes vereinbart wird, richtet sich bei privaten Aufträgen
das Honorar nach § 34 der HOAI (Honorarordnung für Architekten
und Ingenieure). Auch hier kommen erforderliche Auslagen für
die Beschaffung von wertrelevanten Unterlagen, wie zum Beispiel Grundbuchauszug,
Anliegerbescheinigung oder die Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis
hinzu. Grundsätzlich richtet sich das Honorar nach dem vom Sachverständigen
ermittelten Wert. Da auch kleine Objekte viel Arbeit machen können,
gibt es ein Mindesthonorar. Für ein normales Einfamilienhaus
oder eine Eigentumswohnung fallen an Gutachtenkosten rund € 1.500
bis € 1.600 einschließlich üblicher Auslagen und Mehrwertsteuer
an.
Abweichend von der HOAI ist es möglich, individuelle Pauschal-
und Zeithonorare zu vereinbaren. Für eine Preisanfrage sprechen
Sie mich bitte direkt an, oder verwenden Sie das Angebotsanfrageformular
im Bereich Kontakte.
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