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01: Gerichtsgutachten
Bei Gerichtsgutachten richten sich die Kosten für ein Gutachten nach dem sogenannten Justizvergütungs- und Entschädigungsgesetz (JVEG). Bemessungsgrundlage ist hierfür der Zeitaufwand.
Je Stunde wird zum Beispiel bei einem Verkehrswertgutachten ein Betrag von 75 Euro zuzüglich Mehrwertsteuer abgerechnet. Hinzu kommen Kosten für notwendige Auslagen, Fahrkosten und Vervielfältigungskosten.
Bei Mietwertgutachten beträgt der Honorarsatz € 70 je Stunde, zuzüglich Mehrwertsteuer. So fallen zum Beispiel für ein Gutachten eines durchschnittlichen Wohnobjektes, je nach Schwierigkeitsgrad rund 15 bis 20 Stunden an Zeitaufwand an. Diese Zeit beinhaltet alle Vorbereitungshandlungen, die Objektbesichtigung sowie die Erstellung des Gutachtens einschließlich Nachkontrolle und Erstellung der Anlagen.

02: Privatgutachten
Wenn nichts anderes vereinbart wird, richtet sich bei privaten Aufträgen das Honorar nach § 34 der HOAI (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure). Auch hier kommen erforderliche Auslagen für die Beschaffung von wertrelevanten Unterlagen, wie zum Beispiel Grundbuchauszug, Anliegerbescheinigung oder die Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis hinzu.
Grundsätzlich richtet sich das Honorar nach dem vom Sachverständigen ermittelten Wert. Da auch kleine Objekte viel Arbeit machen können, gibt es ein Mindesthonorar.
Für ein normales Einfamilienhaus oder eine Eigentumswohnung fallen an Gutachtenkosten rund € 1.500 bis € 1.600 einschließlich üblicher Auslagen und Mehrwertsteuer an.
Abweichend von der HOAI ist es möglich, individuelle Pauschal- und Zeithonorare zu vereinbaren.
Für eine Preisanfrage sprechen Sie mich bitte direkt an, oder verwenden Sie das Angebotsanfrageformular im Bereich Kontakte.
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